Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Osnabrück, L 88, km 7,052, Abs. 10, St 0,706, stadteinwärts um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Messung mit ESO ES 8.0, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Vordruck Anhörung

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