Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 104 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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