Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 41 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden durch Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung 161 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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