Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 13, in Höhe km 60,59, in FR AS Lübbenau/ AD Spreewald um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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