Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, vor Bahnübergang, FR Werdohl um 34 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h, Beweismittel: Laser-Radarmessung mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige

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