Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lübeck, auf der B 75, km 8,7, Rtg. Travemünde um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffistar S 330

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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