Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 211, zwischen Behringen und Ehrhorn, Ri. Behringen, Abschnitt 90, km 1,857 um 39 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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