Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dornstadt-Scharenstetten, auf der BAB 8, bei km 135,860, Stuttgart – München um 58 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 138 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed,Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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