Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 14.02.2016 in Weibersbrunn, auf der BAB A 3, Richtung Passau/Linz, Ab. 260, St. 2,275 außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 137 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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