Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aschheim, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A96), im Abschnitt 450, bei km 1,832, mittlere Spur mit 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto. Bußgeld: 160,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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