Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, Große Straße, Fahrtrichtung Volksfestplatz / Bayernstraße. um 31 km/h, bei erlaubten 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG21P, Bußgeld: 160,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nürnberg
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