Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad-Langensteinbach, auf der BAB 8, km 260,800, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h, bei erlaubten 120 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 150 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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