Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Lindau am Bodensee, auf der A 96, Ri. München, im Abschnitt 120, bei km 0,350 um 72 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 152 km/h. Bußgeld: 600,00 €, Fahrverbot: 3 Monate

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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