Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Irschenberg, auf der A8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330  108 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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Die zulässige Geschwindigkeit wurde in Irschenberg, auf der A8 Ost, Ri. München überschritten, Bußgeldstelle Kreis Mettmann