Der Abstandsverstoß erfolgte in Weinsberg, auf der BAB 6, bei km 644,850, Fahrtrichtung N-MA. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung. Bußgeld: 160,00 €

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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