Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h in Minden-Meißen, B 482, südliche Abfahrt zur B 65, FR Norden überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TPH-S 94 km/h. Bußgeld: 87,50 €, erhöht, Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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