Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 12, km 54,450, in FR Frankfurt/O.- Mitte um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 70,00 € erhoben. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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