Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde in 74078 Heilbronn-Neckargartach, auf der K 9560 festgestellt und mit Bußgeld von 95,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 108 km/h Bußgeld wegen Voreintragung erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Heilbronn

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