Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rosenheim, Kufsteiner Straße, B 15, Abschnitt 220, km 2.0 – 2.4, Ri. Raubling die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Handmessgerät FG 21P ergab 66 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob 70,00 € Bußgeld

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