Auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Richtung Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 97 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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