Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zossen, auf der Str. der Jugend, B 96, AS 475, bei km 3,01, aus Rtg. Wünsdorf begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M 5 mit Frontfoto 51 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Teltow-Fläming übersandte Vordruck Anhörung
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