Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Reichenau, auf der B 33 neu, in Höhe km 16,9, in Fahrtrichtung Konstanz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Konstanz übersandte Anhörung

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