Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Salzuflen, auf der L 712n, Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld, Auffahrt zur A 2- Ostwestfalen-Lippe um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Traffipax TraffiPhot S 3 mit Smart-Camera IV, Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Anhörung

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