Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Berlin, NK. auf der BAB 100, Tunnel/OT Britz Süd, Richtung BAB A 113, AK 31 B innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 109 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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