Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.12.2015 in Hagen, BAB 45, km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: TRAFFIPHOT stationär, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.

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