Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Petersberg, auf der B 27, in Höhe Abfahrt Marbach-Nord, Richtung Fulda
um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät und Foto 104 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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