Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage – Abzweig Wagenitz, A 660, km 0,80, in Rtg. Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät M5 digital wurden 103 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Vordruck Anhörung

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