Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,744, Fahrtrichtung Dortmund mit 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Tatfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.

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