Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 23 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage -mobil-PoliScan FM1 dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 143 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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