Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Liebeshausen, auf der BAB 61, km 266,900, Gem. Liebeshausen, FR Ludwigshafen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 161 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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