Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Esslingen, auf der B 10, Ausfahrt Berkheim, Rtg. Stuttgart um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandte Vordruck Anhörung

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