Rotlichtverstoß wurde in 10719, Berlin, auf der Bundesallee Ecke Nachodstr., FR Nord begangen. Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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