Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88299, Leutkirch-Herlazhofen, L 319, FR Haselburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPAX -TraffiPhot S, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandte Vordruck Anhörung

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