Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, auf der Schleswig-Holstein-Str., Höhe Arriba-Parkplatz, FR Henstedt-Ulzburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 85 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Norderstedt übersandt.

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