Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 515,5, FR Frankfurt,Parkplatz Täubcheshöhe um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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