Rotlichtverstoß wurde in Frankfurt am Main, auf der Marie-Curie-Straße / Lurgiallee  begangen. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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