Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße / Lurgiallee, stadteinwärts

Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main im Überblick

An der Messstelle Das in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße / Lurgiallee, stadteinwärts sind bei der Blitzerkanzlei seit 2017 4 Fälle dokumentiert. Bußgeldstellen nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Frankfurt am Main und Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Frankfurt am Main
Bundesland
Hessen
Messgeräte
Sensor- und Piezomessung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Frankfurt am Main, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
Dokumentierte Fälle
4 (seit 2017)
Stand der Angaben
September 2026
Frankfurt am Main

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
  • Zuordnung: Mehrspurige Straßen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main

  1. März 2020

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße / Lurgiallee, stadteinwärts missachtet,Bußgeldstelle Frankfurt am Main

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Sensor- und Piezomessung

  2. November 2019

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße / Lurgiallee, stadteinwärts missachtet, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Sensor- und Piezomessung

  3. April 2019

    Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße Kreuzung Lurgiallee stadteinwärts begangen, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Sensor- und Piezomessung

  4. Oktober 2017

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, auf der Marie-Curie-Straße / Lurgiallee missachtet, Bußgeldstelle Frankfurt am Main

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Sensor- und Piezomessung

Bußgeld am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main

Sensor- und Piezomessung

Am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main wird per Sensor- und Piezomessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 4 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
  • Zuordnung: Mehrspurige Straßen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Sensor- und Piezomessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Frankfurt am Main, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main

Ich wurde am Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Sensor- und Piezomessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Das in Frankfurt am Main ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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