Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Schwanheimer Ufer, Anschluss A 5, stadtauswärts wurde mittels Induktionschleifenmessung mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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