Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, in der Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Peine

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.