Der Abstandsverstoß erfolgte am 18.03.2016 in Penzing, auf der BAB 96, Richtung Lindau, Abschnitt 780, km 3,499. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 20,00 m und damit weniger als 4/10 der halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3. Bußgeld: 270,00 €, wegen 1 Voreintragung im Fahreignungsregister wurde die Geldbuße erhöht

Verstoß gegen:  § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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