In Theres, auf der A 70 , Ri. Bayreuth, im Abschnitt 260, bei km 6.111 wurde Sicherheitsabstand unterschritten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h, bei geforderten 60,50 m.  Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS – Messung, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing

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