Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten.Es wurde in Rieste, auf der BAB 1, bei km 202,852, RF Münster bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h statt des nötigen Abstandes von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VIDIT festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen

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