Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 24, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h nicht eingehalten.Statt des nötigen Abstandes von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen.

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