Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuenburg, auf der BAB 5, Höhe km 792,600, Karlsruhe – Basel um 31 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 151 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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