Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Heidesheim, auf der A 60, bei km 27,3, Fahrtrichtung Darmstadt um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Vitronic PoliScan Speed ergab 142 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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