Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 20, bei km 327,94, in FR Prenzlau/Lübeck ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 132 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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