Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.11.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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