Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder, um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto, Bußgeld: 100,00 € erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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