Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV 3 dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Göttingen übersandt.
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