In Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Karlsruhe-München die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Sensormessung Messgerät TraffiStar S 330, 109 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

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